Zeiterfassung mit Fingerabdruck – Einfach, sicher und webbasiert
Dank unserer innovativen biometrischen Zeiterfassung lassen sich Arbeitszeiten mühelos und in Echtzeit erfassen. Missbrauch, Manipulationen und unerlaubte Nachbuchungen sind ausgeschlossen.
Funktionen
- Sekundenschnell ein- und ausstempeln – direkt am Fingerabdruck-Terminal.
- Webbasierte Verwaltung – Abwesenheiten, Dienstpläne und Auswertungen zentral erfassen.
- Flexible Nutzung – App für Android & iOS, Außendienst und Home-Office.
- Skalierbar – von der Zeiterfassung für Kleinbetriebe bis zu großen Unternehmen geeignet.
- DSGVO-konform – Alle Daten werden verschlüsselt übertragen und lokal verwaltet.
- Exportmöglichkeiten – Excel- und PDF-Exporte für Abrechnung und Controlling.
Vorteile
- Reduzierter Verwaltungsaufwand
- Hohe Fälschungssicherheit
- Einfache Integration in bestehende Systeme
- Flexible Arbeitszeiterfassung für mehrere Standorte
Ist Zeiterfassung per Fingerabdruck erlaubt?
Ja - mit ausdrücklicher Einwilligung der Mitarbeiter. Fingerabdrücke gelten als biometrische Daten und zählen damit zu den besonders geschützten Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO. Arbeitgeber dürfen sie zur Zeiterfassung verarbeiten, wenn jeder Mitarbeiter freiwillig, informiert und schriftlich einwilligt. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Was verlangt die DSGVO konkret?
Die Einwilligung muss freiwillig sein - Mitarbeiter dürfen keine Nachteile befürchten, wenn sie ablehnen. Die Arbeitsgerichte haben klargestellt: Ohne Einwilligung kann ein Mitarbeiter nicht zur biometrischen Stempelung verpflichtet werden. In Betrieben mit Betriebsrat besteht zudem ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Wie löst ZFDM den Datenschutz?
Unser Terminal speichert kein Bild des Fingerabdrucks, sondern nur ein verschlüsseltes mathematisches Template - direkt und ausschließlich lokal im Gerät, ohne Cloud-Übertragung. Aus dem Template lässt sich kein Fingerabdruck rekonstruieren. Die Daten einzelner Mitarbeiter können jederzeit gelöscht werden, gespeichert werden maximal zwei Abdrücke pro Person.
Was tun, wenn ein Mitarbeiter nicht einwilligt?
Bieten Sie eine gleichwertige Alternative an: Dasselbe ZFDM-System gibt es auch als Zeiterfassung mit RFID-Chip - beide Varianten lassen sich im selben Betrieb kombinieren. So bleibt die Zeiterfassung für alle Mitarbeiter rechtssicher.
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